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Justice pour Kalinka
Justice pour Kalinka Frankreich und die französische Justiz halten Dieter Krombach über die (aus Sicherheitsgründen fixierte) Mindestperiode hinaus in Haft, trotz dessen zahlreicher Gesuche um bedingte Haftentlassung, um Unterbrechung der Strafe aus Gesundheitsgründen, und um Begnadigung durch den Staatspräsidenten. In gleicher Weise hat der europäische Menschenrechtsgerichthof Dieter Krombachs Gesuche ebenfalls allesamt verworfen.

NACH 30 JAHREN WURDE KALINKA ENDLICH RECHT ZUTEIL

Nach einem nicht beendeten Prozess (er musste abgebrochen werden weil D. Krombach sich nicht wohl fühlte), hat sich, vom 4. bis am 22. Oktober 2011, ein vollständiger Prozess vor dem Pariser Geschworenengericht abgespielt. D. Krombach wurde der Gewalttätigkeit gegenüber Kalinka Bamberski für schuldig befunden, was unabsichtlich den Tod der Minderjährigen, über die er Autorität ausübte, zur Folge hatte. Er wurde deswegen zu fünfzehn Jahren Haftstrafe verurteilt (die Mindeststrafe, aufgrund seines schon fortgeschrittenen Alters).Da er Berufung einlegte, fand ein zweiter Prozess zwischen dem 27. November und dem 20. Dezember 2012 vor dem Schurgericht Créteil (Val-de-Marne) statt. Der Urteilsspruch bestätigte ganz den Urteilsspruch, der in Paris gefällt worden war.

Für A. Bamberski, wie auch für uns, ist somit das Hauptziel definitiv erreicht, trotz Krombachs Einspruch vor dem Kassationsgericht.In der Tat wurde die Hypothese einer gänzlichen Absichtslosigkeit, wie das zum Beispiel in der Hypothese eines medizinischen Fehlers der Fall gewesen wäre, ausgeschlossen. Die erschwerenden Umstände wurden in Betracht genommen. Das Gericht unterstreicht, dass - obwohl formelle Beweise einer Vergewaltigung fehlen - die Existenz einer sexuellen Agression erwiesen ist.Dies bedeutet, dass der Straflosigkeit Dieter Krombachs ein Ende gesetzt ist. Das Gericht anerkennt seine Verantwortlichkeit für Kalinkas Tod.Wir möchten an dieser Stelle all denjenigen danken, die A. Bamberksi ermutigt haben, und ihn weiterhin ermutigen in seinem so langen, harten und oft zu verzweifelnden Kampf.

Wenn nun André Bamberski endlich einen inneren Frieden gefunden hat, so ist seine Aufgabe jedoch nicht beendet : ein anderer Prozess erwartet uns zu einem noch unbestimmten Datum in Mulhouse, wo A. Bamberski als Verantwortlicher der Entführung Krombachs angeklagt ist.Unsere Chronologie der Affäre bis zum Zeitpunkt der Entführung zeigt, dass A. Bamberski vor diesem illegalen Akt - zwischen 1982 und 2009 - Alles versucht hat, um mit legalen Mitteln Zugang zum Recht zu erlangen.Im Jahr 2009 gab es sowohl in Frankreich wie auch in Deutschland keine andere Möglichkeit mehr : die Affäre war blockiert und die Verjährung drohte.

Das Strafverfahren gegen André Bamberski hat am 22. und 23. Mai 2014 vor der Strafkammer des Gerichts von Müllhausen stattgefunden. Das Urteil wurde am 18. Juni verkündet : A. Bamberski ist zu einem Jahr Gefängnisstrafe mit Gewährung verurteilt.

Auf der strafrechtlichen Ebene, wurde A. Bamberski als Täter der Entführung zu einem Jahr Gefängnisstrafe mit Gewährung verurteilt. Auch wenn die tatsächlich verhängte Strafe strenger ist als die sechs Monate, die der Vertreter des Staatsanwalts verlangt hatte, ist es eine bescheidene Strafe, die auf jeden Fall begrüst werden darf. Die Richter haben versucht, den notwendigen Respekt vor dem Gesetz mit einem - weniger notwendigen - Verständnis für die menschlichen Motive zu vereinbaren, da der Angeklagte A. Bamberski gleichzeitig auch Opfer war. Der massvolle Charakter der Strafe bedeutet implizit, dass die Entführung eine gewisse Legitimität hatte. Wenn A. Bamberski auch von den Anklagen von “krimineller Vereinigung” und “Beihilfe zu schweren Gewaltakten” freigesprochen ist, so wurde er seltsamerweise als “Täter” einer Entführung verurteilt, die stattgefunden hat als er sich an seinem Wohnort in Pechebusque befand. Andererseits weigern sich die Richter, das Hauptargument der Verteidigung, nämlich den “moralischen Zwang”, in Betracht zu ziehen. Ohne diesen Zwang istjedoch die Entführung - einziges Mittel um Krombach vor Gericht zu bringen - unmöglich zu verstehen. Es scheint, dass die Justiz den « moralischen Zwang », der von ihr selbst ausgegangen ist, nicht anerkennen kann…
Auf der privatrechtlichen Ebene, ist noch nichts entschieden, da D. Krombachs Anwälte eine neue Expertise beantragt haben um den materiellen Schaden zu bestimmen. Dies, obwohl es schon mehrere Expertisen gab. Die letzte, die im Jahr 2012 von einem Ophtalmologen, einem Kardiologen und einem Orthopädisten durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass Krombach unter keinerlei Folgen der Entführung leidet. Was bringt also eine neue Expertise ? Zu diesem Punkt hat A. Bamberski Berufung eingelegt, um seine Verantwortung für den materiellen Schaden, der durch die gewaltsame Entführung entstehen konnte, genauer festzulegen. Der Staatsanwalt hat keine Gegenberufung eingelegt. Wenn auch der Fall noch nicht vollkommen abgeschlossen ist, findet A. Bamberski, dass durch D. Krombachs definitive Verurteilung das Wichtigste erreicht ist. Seine eigene Verurteilung kann er akzeptieren. Die finanzielle Strafe scheint ihm nicht so wichtig. Er hat schon angefangen sich einem von gerichtlichen Akten befreiten Dasein zu widmen, ein Leben ohne Aengste oder Schuldgefühle, in dem die Erinnerung an Kalinka keine offene Wunde mehr ist.



Zur Erinnerung wiederholen wir untenstehend die Zeilen, die damals unsere Webseite eröffneten :

Es war im Jahr 1992, lange bevor das Phänomen der Pädophilie mit all seinen dunklen Seiten bekannt wurde. Kalinka Bamberski wohnte in Pechebusque (in der Nähe von Toulouse, im Süden Frankreichs). Wir Dorfbewohner sahen sie oft draussen vorbeigehen : ein grosses, schlankes, blondes Mädchen. An einem traurigen Tag, sind wir an ihre Beerdigung gegangen, und haben ihr Grab mit weissen Blumen bis zu den andern Gräbern hinüber bedeckt. Erstaunt erfuhren wir, sie sei in Deutschland bei ihrem Schwiegervater gestorben, einem Arzt , der ihr eine Spritze verabreicht habe, um ihre Sonnenbräunung zu fördern. Wenig später bekam ihr Vater, André Bamberski, einen seltsamen Autopsiebericht. Im Lichte dieses zusammenhangslosen und lückenhaften Texts kam eine andere, schreckliche Version auf, diejenige nämlich eines vierzehnjährigen Mädchens das vergewaltigt wurde, und das infolge der Spritze, die ihm sein Schwiegervater D. Krombach eingespritzt hat, gestorben ist.

Eine Vereinigung, “Gerechtigkeit für Kalinka” (Justice pour Kalinka), unterstützt ihn.

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