Obduktionsbericht vom 12. Juli 1982 des Landgerichts Kempten
Urteil vom 8. April 1993 der Untersuchungskammer in Paris
Dieses Urteil fasst die Tatsachen und die gerichtlichen Untersuchungen zusammen, die seit Kalinkas Tod zwischen 1984 und 1992 von drei Richtern in Deutschland und in Frankreich durchgeführt wurden.
Die Untersuchungskammer in Paris hat schließlich:
- Dr. Krombach vor das Schwurgericht verwiesen, damit er wegen Mordes (vorsätzliche Tötung) verurteilt wird. Sie meint, dass es genug Belastungsmaterial gegen ihn gibt (Artikel 295 und 304 des alten Strafgesetzbuches).
- Dr. Krombachs Festnahme und Verhaftung angeordnet.
Urteil vom 9. März 1995 des Schwurgerichts Paris
Dieter Krombach wurde in Abwesenheit zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Er wird nämlich als schuldig erklärt, vorsätzlich eine gewaltsame Nötigung gegen Kalinka ausgeübt zu haben, welche Gewaltanwendung, ohne dass dies beabsichtigt gewesen wäre, den Tod herbeiführte.
Urteil vom 9. Oktober 1997 des Landgerichts Kempten
Am 11. Februar hat Dieter Krombach in seinem Arztpraxis in Lindau ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigt, die er vorher narkotisiert hatte. Während des Prozesses hat er sich schuldig bekannt und gestanden, dass er den Zustand der Wehrlosigkeit seiner Patientin ausgenutzt hatte. Dabei beschrieb er den sexuellen Missbrauch ausführlich. Das Landgericht verurteilte ihn nur zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und zwei Jahren Berufsverbot.