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Justice pour Kalinka



 Geschichte des Kalinka-Falls

10. Juli 1982
Mit 15 Jahren stirbt Kalinka in Lindau (Bayern) bei ihrer wieder verheirateten Mutter infolge einer von ihrem Stiefvater verabreichten Injektion. Der Kardiologe gehört zu den Honoratioren des Landes. Er hat für viele deutsche Botschaften in mehreren Ländern gearbeitet, besonders in Afrika.

12. Juli 1982
Die von der deutschen Justiz verlangte Autopsie wurde von Gerichtsmediziner Dr. Höhmann aus Memmingen in Anwesenheit des Polizeikommissars von Lindau, des Staatsanwalts von Kempten und auch, so scheint es, in Anwesenheit von Dr. Krombach durchgeführt. Die Widersprüchlichkeit und Unvollständigkeit des Autopsieberichts erregt die Aufmerksamkeit des Vaters: Elementarste Untersuchungen waren unterlassen worden. Dr. Höhmann findet frisches Blut auf den Geschlechtsteilen, einen Riss der Vulva, so wie eine weiße Flüssigkeit in der Vagina. Er hält es dennoch nicht für nötig, für eine nähere Untersuchung einen Abstrich vorzunehmen. Er gibt nicht an, ob Kalinka Jungfrau war und ob Sexualverkehr stattgefunden hat. Ebenso wurde keine toxikologische Analyse durchgeführt. Er stellt fest, dass der Körper sich in einem Verfallszustand befindet, der nach nur zwei Tagen erstaunlich anmutet. Er kommt zu keinen Schlussfolgerungen über die Todesursache, erklärt aber, dass die verschiedenen Injektionen, die Dr. Krombach einem bereits im Zustand der Todesstarre befindlichen Körper verabreicht hat, um diesen wieder zu beleben, sinnlos und absurd sind. Letztendlich hat der Arzt die Geschlechtsteile - ohne sie zu analysieren - vollständig entfernt. Sie werden für immer unauffindbar bleiben. Die Lindauer Justiz gibt sich mit diesem Bericht zufrieden und legt ihn zu den Akten.

Von 1982 bis 1984
Während dieser zwei Jahre versucht A. Bamberski vergebens die Akte wieder zu öffnen: Dr. Krombach wird kein einziges Mal vor Gericht geladen. Nachdem einige deutsche Zeitungen über den Fall berichtet hatten, erhoben die Eltern der ersten Frau von Dr. Krombach - auch sie starb an einer von ihm verabreichten Injektion - Anklage. Sie blieb ohne Folgen.
Andererseits fordert Prof. Spann vom gerichtsmedizinischen Institut München von der Kemptner Staatsanwaltschaft die fehlenden Geschlechtsteile, um die zusätzlichen Analysen durchzuführen, zu denen er beauftragt wurde. Er gibt sich mit unzusammenhängenden Antworten zufrieden, insbesondere mit den Antworten von Gerichtsmediziner Dr. Höhmann. Später bestätigt dieser, dass die Geschlechtsteile dem Körper zurückgegeben und zusammen mit ihm begraben wurden.

Von 1984 bis 1992
Nachdem A. Bamberski vor dem Pariser Gerichtshof Anklage erhoben hat, verläuft die Untersuchung aufgrund des häufigen Wechsels der Richter nur sehr langsam. Die deutschen Behörden verweigern dem französischen Richter, in Deutschland Untersuchungen durchzuführen.

4. Dezember 1985
Auf dem Friedhof von Pechbusque wird Kalinkas Köper, der sich bemerkenswert gut gehalten hat, ausgegraben. Dr. Bras und Dr. Alengrin vom gerichtsmedizinischen Institut der Toulouser Universität stellen mit völliger Sicherheit fest - und schreiben es mehrmals in ihren Bericht - dass alle äußeren und inneren Geschlechtsteile tatsächlich entfernt, bei der ersten Autopsie einbehalten und folglich dem Körper nicht zurückgegeben wurden.

27. Juli 1988
Bericht von Prof. Lecomte (Leiterin des gerichtsmedizinischen Institut von Paris), Prof .Nicolas (Professor für Kardiologie in der Universitätsklinik von Nantes), Prof. Rudler (Untersuchungslabor der Kriminalpolizei). Diese Fachleute betonen die Unstimmigkeiten und Lücken der toxikologischen Untersuchung von Dr. Spann aus dem Jahr 1983. Sie stellen fest, dass die intravenöse Kobalt-Ferrlecit-Injektion - eine bekanntermaßen höchst gefährliche Substanz - die Dr. Krombach Kalinka in den rechten Arm verabreicht hat, den sofortigen Tod verursacht hat. Dies steht im Gegensatz zu den Aussagen von Dr. Krombach, denen zufolge der Tod mehrere Stunden später eingetreten sein soll. Der Befund ergibt, dass diese Injektion einen Erstickungstod herbeigeführt hat (infolge eines Herz-Kreislaufschocks begleitet von Krämpfen. Der Bericht bestätigt Kalinkas guten Gesundheitszustand und verwirft jede andere Todesursache als die von Dr. Krombach verabreichte Injektion.

3. August 1991
Frau Foulon, Untersuchungsrichterin beim Pariser Landgericht, lässt den deutschen Behörden eine sehr ausführliche Akte über den Fall zukommen und beauftragt sie, Dr. Krombach mitzuteilen, dass er des Mordes beschuldigt worden ist.
Nachdem Dr. Krombach vor dieser Richterin Zweifel vorgebracht hat, die sein Freund Prof. Loewe bezüglich der Gewebeprobe geäußert hat, die für die französischen Untersuchungen herangezogen wurde, bestätigt ein weiteres Gutachten das erste Ergebnis.

8. April 1993
Die Untersuchungskammer in Paris schließt die Beweisaufnahme ab, indem sie Dr. Krombach wegen Mordes vor das Schwurgericht verweist. Der Prozess wird auf Bitten des Angeklagten mehrmals verschoben.


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