10. Juli 1982
Mit 15 Jahren stirbt Kalinka in Lindau (Bayern) bei ihrer wieder
verheirateten Mutter infolge einer von ihrem Stiefvater verabreichten
Injektion. Der Kardiologe gehört zu den Honoratioren des Landes. Er hat
für viele deutsche Botschaften in mehreren Ländern gearbeitet,
besonders in Afrika.
12.
Juli 1982
Die von der deutschen Justiz verlangte Autopsie wurde von
Gerichtsmediziner Dr. Höhmann aus Memmingen in Anwesenheit des
Polizeikommissars von Lindau, des Staatsanwalts von Kempten und auch,
so scheint es, in Anwesenheit von Dr. Krombach durchgeführt.
Die Widersprüchlichkeit und Unvollständigkeit des Autopsieberichts
erregt die Aufmerksamkeit des Vaters: Elementarste Untersuchungen waren
unterlassen worden. Dr. Höhmann findet frisches Blut auf den
Geschlechtsteilen, einen Riss der Vulva, so wie eine weiße Flüssigkeit
in der Vagina. Er hält es dennoch nicht für nötig, für eine nähere
Untersuchung einen Abstrich vorzunehmen. Er gibt nicht an, ob Kalinka
Jungfrau war und ob Sexualverkehr stattgefunden hat. Ebenso wurde keine
toxikologische Analyse durchgeführt. Er stellt fest, dass der Körper
sich in einem Verfallszustand befindet, der nach nur zwei Tagen
erstaunlich anmutet. Er kommt zu keinen Schlussfolgerungen über die
Todesursache, erklärt aber, dass die verschiedenen Injektionen, die Dr.
Krombach einem bereits im Zustand der Todesstarre befindlichen Körper
verabreicht hat, um diesen wieder zu beleben, sinnlos und absurd sind.
Letztendlich hat der Arzt die Geschlechtsteile - ohne sie zu
analysieren - vollständig entfernt. Sie werden für immer unauffindbar
bleiben. Die Lindauer Justiz gibt sich mit diesem Bericht zufrieden und
legt ihn zu den Akten.
Von
1982 bis 1984
Während dieser zwei Jahre versucht A. Bamberski vergebens die Akte
wieder zu öffnen: Dr. Krombach wird kein einziges Mal vor Gericht
geladen. Nachdem einige deutsche Zeitungen über den Fall berichtet
hatten, erhoben die Eltern der ersten Frau von Dr. Krombach - auch sie
starb an einer von ihm verabreichten Injektion - Anklage. Sie blieb
ohne Folgen.
Andererseits fordert Prof. Spann vom gerichtsmedizinischen Institut
München von der Kemptner Staatsanwaltschaft die fehlenden
Geschlechtsteile, um die zusätzlichen Analysen durchzuführen, zu denen
er beauftragt wurde. Er gibt sich mit unzusammenhängenden Antworten
zufrieden, insbesondere mit den Antworten von Gerichtsmediziner Dr.
Höhmann. Später bestätigt dieser, dass die Geschlechtsteile dem Körper
zurückgegeben und zusammen mit ihm begraben wurden.
Von
1984 bis 1992
Nachdem A. Bamberski vor dem Pariser Gerichtshof Anklage erhoben hat,
verläuft die Untersuchung aufgrund des häufigen Wechsels der Richter
nur sehr langsam. Die deutschen Behörden verweigern dem französischen
Richter, in Deutschland Untersuchungen durchzuführen.
4.
Dezember 1985
Auf dem Friedhof von Pechbusque wird Kalinkas Köper, der sich
bemerkenswert gut gehalten hat, ausgegraben. Dr. Bras und Dr. Alengrin
vom gerichtsmedizinischen Institut der Toulouser Universität stellen
mit völliger Sicherheit fest - und schreiben es mehrmals in ihren
Bericht - dass alle äußeren und inneren Geschlechtsteile tatsächlich
entfernt, bei der ersten Autopsie einbehalten und folglich dem Körper
nicht zurückgegeben wurden.
27.
Juli 1988
Bericht von Prof. Lecomte (Leiterin des gerichtsmedizinischen Institut
von Paris), Prof .Nicolas (Professor für Kardiologie in der
Universitätsklinik von Nantes), Prof. Rudler (Untersuchungslabor der
Kriminalpolizei). Diese Fachleute betonen die Unstimmigkeiten und
Lücken der toxikologischen Untersuchung von Dr. Spann aus dem Jahr
1983. Sie stellen fest, dass die intravenöse Kobalt-Ferrlecit-Injektion
- eine bekanntermaßen höchst gefährliche Substanz - die Dr. Krombach
Kalinka in den rechten Arm verabreicht hat, den sofortigen Tod
verursacht hat. Dies steht im Gegensatz zu den Aussagen von Dr.
Krombach, denen zufolge der Tod mehrere Stunden später eingetreten sein
soll. Der Befund ergibt, dass diese Injektion einen Erstickungstod
herbeigeführt hat (infolge eines Herz-Kreislaufschocks begleitet von
Krämpfen. Der Bericht bestätigt Kalinkas guten Gesundheitszustand und
verwirft jede andere Todesursache als die von Dr. Krombach verabreichte
Injektion.
3.
August 1991
Frau Foulon, Untersuchungsrichterin beim Pariser Landgericht, lässt den
deutschen Behörden eine sehr ausführliche Akte über den Fall zukommen
und beauftragt sie, Dr. Krombach mitzuteilen, dass er des Mordes
beschuldigt worden ist.
Nachdem Dr. Krombach vor dieser Richterin Zweifel vorgebracht hat, die
sein Freund Prof. Loewe bezüglich der Gewebeprobe geäußert hat, die für
die französischen Untersuchungen herangezogen wurde, bestätigt ein
weiteres Gutachten das erste Ergebnis.
8.
April 1993
Die Untersuchungskammer in Paris schließt die Beweisaufnahme ab, indem
sie Dr. Krombach wegen Mordes vor das Schwurgericht verweist. Der
Prozess wird auf Bitten des Angeklagten mehrmals verschoben.
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