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Justice pour Kalinka



 Geschichte des Kalinka-Falls

18. April 2008
Der französische Kassationsgerichtshof erteilt einen Rechtseinwand gegen das Urteil des Pariser Schwurgerichts aus dem Jahr 1995. In der Tat war Krombach damals wegen vorsätzliche Tötung angeklagt, aber wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden, ohne dass dieser ihm günstige Wechsel begründet wurde.

10. Juni 2008
Nach 18 Monaten Verhaftung wird Krombach befreit.

30. Juni 2008
Im Justizministerium treffen A. Bamberski und der Präsident der Bürgerinitiative Justice pour Kalinka Rachida Datis Sprechen, leider ohne Ergebnis.

10. Dezember 2008
Der Kassationsgerichtshof in Paris erklärt das Urteil vom 1995 für nichtig und beruht sich dabei auf der unbegründeten Veränderung des Anklagegrunds im Laufe des Prozesses.

17. Juli 2009
Nach 7 Jahren wird die Anklage gegen die französischen Justizbehörden eingestellt, die Richterin meint nämlich, dass keine „Bestechung“ bewiesen werden kann. Dennoch erkennt sie, dass es Anomalien gibt, was die Ausführung der Strafe betrifft. Sie erkennt sogar, dass die Verbreitung der Haftbefehle erst dank André Bamberski Hilfe verbessert wurde! André Bamberski hat gegen diese Einstellung Berufung eingelegt.

17. Juli 2009
Die Klage vom August 2002 gegen mehrere französische Richter und Behörden wurde eingestellt da, laut der gerichtlichen Entscheidung, keine Korruption nachweisbar ist. Die Richterin erkennt jedoch die von A. Bamberki denunzierten Anomalien an, vor allem die Nicht-Ausführung von Krombachs Verurteilung. Sie gibt sogar zu, dass Krombachs Haftbefehl nur dank A. Bamberki effizient verbreitet wurde ! A. Bamberski erhebt Einspruch gegen den Einstellungsbeschluss.

17. Oktober 2009
D. Krombach wird vor seinem Haus in Scheidegg entführt und nach Mülhausen in Frankreich gebracht. Festgenommen und in Untersuchungshaft genommen, gibt A. Bamberski zu, dass er mit dieser Entführung einverstanden war. Er wird sofort wegen Entführung, willkürlicher Freiheitsberaubung, Körperveletzung und krimineller Vereinigung inhaftiert.

20.-21. Oktober 2009
A. Bamberski wird freigelassen und unter gerichtliche Aufsicht gestellt. D. Krombach ist in Paris inhaftiert worden. Das Urteil der Strafkammer des Einspruchgerichts von Paris, das Krombach im Jahre 1993 für Totschlag schuldig erklärt hat, wird wieder gültig : über D. Krombach soll erneut Recht gesprochen werden, diesmal in seiner Anwesenheit und in Gegenwart seiner Anwälte.

23. Oktober 2009
Der deutsche Aussenminister gibt seine Absicht, die Rapatriierung von D. Krombach zu erwirken, bekannt.

27. Oktober 2009
Gemäss der französische Nachrichtenagentur (Agence France-Presse) hat das deutsche Justizministerium einen europäischen Haftbefehl gegen A. Bamberski erlassen.

10. November 2009
Die Strafkammer entscheidet über Krombachs Einspruch gegen seine Inhaftierung: er bleibt im Gefängnis. Krombachs Anwälte legen Berufung beim Kassationsgericht ein.

10. Dezember 2009
Die Untersuchungskammer von Toulouse lehnt die Auslieferung von Bamberksi nach Deutschland ab. Während einer Gegenüberstellung, am 8. und 9. Dezember 2009, gaben A. Bamberski und Anton Krazniqi, Krombachs Entführer, übereinstimmende Versionen der Ereignisse ab.

15. Dezember 2009
Ein zweites Gesuch nach der Befreiung Krombachs aufgrund seiner gesundheitlichen Situation wird abgelehnt.

3. März 2010
Das Kassationsgericht lehnt Krombachs Einspruch – und somit seine Befreiung – ab.

11. März 2010
Das Buch Que justice te soit rendue - La promesse d’un père sur la tombe de sa fille (Du sollst Gerechtigkeit erfahren. Das Versprechen eines Vaters auf dem Grab seiner Tochter) von A. Bamberski erscheint im französischen Verlag Michel Lafon.

29. März bis 4. April 2011
Nach mehreren erfolglosen Gesuchen Krombachs um seine Freilassung, beginnt der Prozess am Geschworenenegericht von Paris. Kurz nach seinem Beginn muss jedoch der Prozess abgebrochen werden da Krombachs angeblich an Herzbeschwerden leidet.

4. bis 22. Oktober 2011
Der Prozess Dieter Krombachs kann diesmal bis zum Ende durchgeführt werden. Krombach wird vorsätzlicher Körperverletzung, mit Todesfolge, einer Minderjährigen die unter seiner Vormundschaft stand schuldig befunden. Aufgrund seines Alters wird er - anstelle der in französischen Recht vorgesehenenen 30 Jahren - zu 15 Jahren Haftstrasse verurteilt. Eine Woche nach dem Urteil legt er Einspruch ein.

27. November bis 20. Dezember 2012
D. Krombachs Einspruch fand am Geschworenenegericht des Bezirks Val-de-Marne in Créteil statt. Das Urteil hat ganz und gar dasjenige, das in erster Instanz vom Pariser Geschworenenegericht gefällt wurde, bestätigt (siehe die vom Gericht in Crétéil formulierten Motivierungen).
D. Krombach hat sofort Einspruch beim französischen Kassationsgericht eingereicht.

22. bis 23. Mai 2014
Am 22. und am 23. Mai 2014, verantwortet sich André Bamberski vor der Strafkammer des Gerichts von Müllhausen für die Entführung Dieter Krombachs. Gemäss dem am 18. Juni verhängten Urteil, wird er von den Anklagen von “krimineller Vereinigung” und “Beihilfe zu schweren Gewaltakten” freigesprochen, aber als “Täter” der Entführung zu einem Jahr Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt. Was den materiellen Schaden anbetrifft, verlangen die Anwälte Krombachs eine neue medizinische Expertise. Auf dieser privatrechtlichen Ebene legt A. Bamberski Berufung ein.

4. Dezember 2014
Zivilverfahren A. Bamberskis vor dem Obergericht von Colmar. Gerichtsentscheid des Obergerichts vom 8. Januar 2015 : André Bamberski wird vom aus Gewalttätigkeit entstandenen finanziellen Schaden freigesprochen (das Strafgericht hat keine Gewalttätigkeit festgehalten). Er bleibt weiterhin verurteilt für die finanziellen Folgen, die die Entführung selbst verursacht hat. Die Höhe des Schadenersatzes wird aufgrund der medizinischen Expertise berechnet (Expertise die Dieter Krombach verlangt hat, und die vom Obergericht stattgegeben wurde).

25. Juni 2015
Die Strafvollzugskammer des Obergerichts in Paris verwirft definitiv zwei Gesuche Dieter Krombachs : Herabsetzung der aus Sicherheitsgründen festgesetzten Mindeststrafe und bedingte Haftentlassung.

16. März 2016
Der film Au nom de ma fille (" Im Namen meiner Tochter ") über den Fall Kalinka von Vincent Garenq, mit Daniel Auteuil in der Rolle von André Bamberski, kommt ins Kino und erfährt grosse Resonanz in den Medien. Der Film wird in Belgien, Kanada, Italien und in der Schweiz gezeigt. Danach auch in Grossbritannien und in Deutschland (mit Untertiteln). Er kommt auch als DVD heraus. André Bamberkis Buch Pour que justice te soit rendue (" Auf dass Du Recht erlangest ", Paris, Michel Lafon 2010) wird unter dem Titel des Films (Au nom de ma fille "Im Namen meiner Tochter") neu herausgegeben.

27. Oktober 2017
Im März 2016, ersucht Dieter Krombach um eine Unterbrechung der Strafe aus Gesundheitsgründen. Infolge einer medizinischen Expertise lehnt die Strafvollzugskammer sein Gesuch definitif ab.

26. Februar 2018
Dieter Krombach ersucht den französischen Staatspräsidenten um eine Begnadigung, die jedoch abgelehnt wird. Er bleibt im Gefängnisspital von Fresnes inhaftiert.

29. März 2018
Der europäische Menschenrechtsgerichthof lehnt Dieter Krombachs Klage gegen Frankreich (vom Oktober 2014) definitiv ab. Dieter Krombach machte hauptsächlich die erlittenen Gewalttaten anlässlich seiner Entführung geltend, sowie seine angebliche Freisprechung in Deutschland (vor dem Prozess in Frankreich : er berief sich auf das Recht nicht zweimal für die gleichen Taten verurteilt zu werden, gemäss dem Rechtssatz : non bis in idem). In einem ersten Gerichtsentscheid vom 2. Juni 2016 erklärte der europäische Menschenrechts-gerichthof all diese Beschwerden für unzulässig, mit Ausnahme des Arguments non bis in idem. Dieses wurde aber im Gerichtsentscheid vom 29. März 2018 zurückgewiesen.


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