März
1995
Anfang März wird der Prozess eröffnet. Nach einem über zweistündigen
Gespräch im Privatbüro des Gerichtspräsidenten mit den zwei Anwälten
des Angeklagten und dem deutschen Botschafter wird die Sitzung jedoch
vertagt. Der Anwalt des Anklägers wurde bei dieser Unterredung nicht
zugelassen.
Am 9. März urteilt das Schwurgericht in Abwesenheit des Angeklagten.
Dr. Krombach ist zu 15 Jahren Zuchthausstrafe verurteilt, er bekommt
nicht lebenslänglich, wie es das Gesetz angesichts Kalinkas Alter und
der Tatsache, dass Dr. Krombach seine Autorität missbraucht hat,
eigentlich vorsieht. Es ist zu bemerken, dass die
Untersuchungsrichterin der Ansicht war, Dr. Krombach nicht der
Vergewaltigung beschuldigen zu können, so dass die Frage nach dem Motiv
des nun anerkannten und bestraften Verbrechens nicht behandelt wurde.
Denn wird man in Abwesenheit verurteilt, gibt es weder ein Plädoyer
noch Geschworene noch Zeugenaussagen noch Fachberichte.
Trotz dieser Verurteilung und auf Anweisung des Justizministeriums an
den Staatsanwalt beantragt die französische Justiz keinen
internationalen Haftungsbefehl. Schon früher und weiterhin sprechen F.
Mitterrand, dann J. Chirac mit H. Kohl und später G. Schröder bei ihren
Zusammenkünften über den Fall Krombach, aber sie wollen die guten
Beziehungen zwischen den beiden Ländern aufrecht erhalten.
1996
und 1997
Am 1. August 1996 veranlasst der Druck der Medien - in Le Figaro
erscheint im Juli ein Artikel über den Fall - den Generalstaatsanwalt
von Paris, in den Ländern des Schengener Raums die Personenbeschreibung
von Dr Krombach zu verbreiten, für den Fall, dass dieser Deutschland
verlässt. Am 21. Februar 1997 wird durch Interpol ein internationaler
Haftungsbefehl erlassen, der auf weitere Länder ausgedehnt wird,
besonders auf die an Deutschland grenzenden Länder.
17.
März 1997
Nach der Vergewaltigung einer seiner Patientinnen in Narkose, einer
16jährigen Gymnasiastin, muss Dr. Krombach zwei Monate Freiheitsstrafe
büßen. Da sein Sperma identifiziert wurde, erkennt er die Tat an, gibt
sexuelle Probleme zu und plädiert vor dem Landgericht in Kempten für
schuldig. Weitere fünf Patientinnen bestätigen, von Dr. Krombach
vergewaltigt worden zu sein, aber ihre Zeugenaussagen werden mangels
Beweise verworfen. Dr. Krombach wird für diese Vergewaltigung zu zwei
Jahren Gefängnis mit Bewährung verurteilt und wird er letztlich
freigelassen. 300 Personen demonstrieren in Lindau gegen diesen
Urteilspruch. Es ist anzumerken, dass das Gericht unter dem Vorsitz von
Dr. Strasser getagt hat, der sich 1994 geweigert hatte, die
Untersuchung des Mords an Kalinka wieder aufzunehmen.
7.
Januar 2000
Nachdem Dr. Krombach in Österreich festgenommen wird, verlangt
Frankreich seine Auslieferung, aber Österreich lässt ihn am 2. Februar
2000 frei, entgegen der Bestimmungen der europäischen
Auslieferungskonvention. Frankreich protestiert nicht, trotz der
mündlichen Versprechen, die E. Guigou (die damalige Justizministerin)
an A. Bamberski in diesem Sinn gegeben hat.
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