13.
Februar 2001
Sofort nach seiner Verurteilung hatte sich Dr. Krombach an den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt. Die europäischen
Länder haben unterschiedliche Regelungen für den Fall, dass ein
Angeklagter nicht vor Gericht erscheint. Der Mechanismus der
französischen Rechtsprechung wurde als ungerecht betrachtet, da den
Anwälten von Dr. Krombach bei der Gerichtsverhandlung nicht das Wort
gegeben wurde, und Frankreich wird dazu verurteilt, Dr. Krombach 100
000 Franc zu zahlen. André Bamberski fordert, dass Frankreich in
Revision geht.
18.
Januar 2002
André Bamberski bittet Frankreich, die 100 000 Franc, die es Dr.
Krombach schuldet, nicht zu zahlen, da Dr. Krombach die Summe nie
gezahlt hat, die ihm das Schwurgericht in Paris als Entschädigung
gegenüber Bamberski auferlegt hat.
Am 18. Januar 2002 weist das Pariser Landgericht A. Bamberskis Bitte
jedoch zurück und meint, dass die Verurteilung durch das Pariser
Schwurgericht am 13. März 1995 nicht mehr als rechtskräftig betrachtet
werden kann, da sie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als
nicht rechtskräftig bezeichnet wurde.
2.
April 2002
Trotz der zahlreichen Bitten André Bamberskis und der Bürgerinitiative
Justice pour Kalinka weigert sich die Justizministerin, Revision für
den Prozess von 1995 einzulegen - eine Revision ist notwendig, da diese
Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof als nicht rechtskräftig
bezeichnet wurde. Ihre Interpretation des Artikels 626-1 der
Zivilprozessordnung ist zu eng, denn es besteht sehr wohl die
Möglichkeit, Revision einzulegen. Komischerweise unterlässt es Dr.
Krombach, Revision einzulegen, und steckt auf diese Weise den Fall in
eine juristische Sackgasse.
August
2002
André Bamberski erhebt Anklage gegen Unbekannt und beschuldigt unter
anderem drei hohe Justizbeamte namentlich. In der Anklage wird ein
Dokument zitiert, in dem Krombachs Anwalt erklärt, dass "die Pariser
Staatsanwaltschaft ihm beteuert hat, dass die Verurteilung nicht
durchgeführt werden würde". Die Anklage zeigt außerdem, dass die Fakten
diese Aussage belegen.
Mai
2003
Frankreich überreicht den ganzen Fall an Deutschland.
Juni
2003
In ihrer Antwort auf André Bamberskis Anklage weigert sich die
Richterin fast völlig eine Untersuchung einzuleiten. Sie betrachtet die
meisten angeprangerten Fakten als (verjährte) "Delikte", obwohl die
Korruption eines Justizbeamten ein (nicht verjährbares) "Verbrechen"
ist. Im Juni 2003 legt André Bamberski gegen diese Weigerung Berufung
ein, und am 2. Juni 2004 gibt ihm das Versailler Berufungsgericht
Recht.
1.
Juni 2004
Die Kemptner Staatsanwaltschaft beschließt, dass es keinen Grund
besteht, gegen D. Krombach Anklage zu erheben.
2.
Dezember 2004
Die französische Staatsanwaltschaft beschließt, gegen D. Krombach einen
europäischen Haftungsbefehl zu beantragen.
7.
April 2005
Die Bundesrepublik weigert sich, D. Krombach auszuliefern, weil sie die
Strafverfolgung eingestellt hat.
2005-2006
Der zweite Richter, der sich um die Anklage kümmern soll, weigert sich,
die meisten Untersuchungen durchführen zu lassen. André Bamberskis
Berufungen werden diesmal abgelehnt.
20.
November 2006
D. Krombach wird nach einer bei der Coburger Staatsanwaltschaft
erhobenen Anklage wegen illegaler Medizinausübung verhaftet. Eine
bundesweite Untersuchung erweist 28 Fälle der illegalen Medizinausübung
in verschiedenen Kliniken, und eine Anklage wegen sexuellem Missbrauch.
16.
und 17. Juli 2007
D. Krombachs Prozess in Coburg: wegen Betrug (28 Fälle) und illegaler
Medizinausübung (19 Fälle). Da die Anklagen wegen sexueller Taten nicht
berücksichtigt wurden, ist er zu 2 Jahren und 4 Monaten Verhaftung
verurteilt.
Oktober
Dezember 2007
Der dritte Richter, der für die Klage zuständig ist, verhört drei hohe
Justizbeamten, die beim Prozess 1995 verantwortlich waren: A.
Benmakhlouf, L. Le Mesle, et J. L. Nadal. Sie behaupten, gar keinen
Fehler begangen zu haben.
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